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Der Gemeinderat Mülchi bringt gestützt auf Artikel 60 des Baugesetzes vom 9.6.1985 folgende Unterlagen zur öffentlichen Auflage:
Die Akten liegen während 30 Tagen, d.h. vom 7. November 2011 bis 6. Dezember 2011 öffentlich auf.
Allfällige Einsprachen oder Rechtsverwahrungen im Sinne von Art. 35 des Baugesetzes sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Mülchi, Brunnenthalstr. 11, 3306 Etzelkofen einzureichen.
Der Gemeinderat
© Gemeinde Mülchi